Fördermöglichkeiten
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht von Förderprogrammen, die Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung helfen bzw. diese ggf. komplett übernehmen. Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Antragsfristen! Die Angaben zu den Förderprogrammen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
- Zusätzlich zu unten aufgeführten Fördermöglichkeiten können Sie den Förderassistenten » des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nutzen, um die geeignete Förderung für sich zu finden.
- Die Stiftung Warentest beschreibt im Artikel Weiterbildung finanzieren » ebenfalls Förderprogramme, aber auch Tipps für die Förderung durch den Arbeitgeber und informiert über steuerliche Vorteile.
- Der WIK-Artikel Gezielt Förderprogramme nutzen » beinhaltet eine übersichtliche Einführung in Förderungsmöglichkeiten für Aus- und Weiterbildung (nicht nur) in der Sicherheitsbranche.
Bitte beachten Sie, dass hier nicht jede Förderung, die Sie in der Förderdatenbank und den Artikeln finden, auf unsere Lehrgänge anwendbar ist. Sollte dies in den jeweiligen Bedingungen nicht ersichtlich sein, kontaktieren Sie uns, wir prüfen dies gern für Sie.
Bundesweite Förderprogramme
Prämiengutschein / Bildungsprämie
Den Prämiengutschein des Europäischer Sozialfonds (ESF) können wir für sämtliche Lehrgänge* akzeptieren. Förderkriterien sind allein der Erwerbsstatus (mindestens 15 Stunden pro Woche) und das zu versteuernde Einkommen (nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Wie Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen richtig berechnen, wird auf www.bildungspraemie.de erklärt. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren*, höchstens 500 Euro. Der Prämiengutschein kann bei den Beratungsstellen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beantragt werden. Die Liste der Beratungsstellen finden Sie auf www.bildungspraemie.de.
*Für Lehrgänge, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Veranstaltungsgebühren 1.000 Euro nicht übersteigen.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium „unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung“. Gemeint sind angestellte, selbstständige oder arbeitssuchende Fachkräfte mit gut abgeschlossener Berufsausbildung. Eine besondere Qualifikation kann auch durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nachgewiesen werden. Das Stipendium richtet sich an Personen unter 25 Jahren. Freiwilligendienste und Elternzeiten können die Altersgrenze erhöhen. Der Zuschuss von bis zu 90 % gilt auch für Arbeitsmittel, Fahrten und Übernachtungen. Weitere Informationen »
Lokale Förderprogramme
In einigen Bundesländern gibt es lokale Förderprogramme, die sich in der Regel an Arbeitnehmer und Unternehmen aus dem jeweiligen Bundesland richten.
Baden-Württemberg
Unsere Lehrgänge sind für die Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) zugelassen. Hierbei handelt es sich um vom Arbeitgeber bezahlten Sonderurlaub zur Wahrnehmung anerkannter beruflicher Fortbildungsangebote. Dieser Anspruch gilt auch für berufsbegleitende Maßnahmen. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens acht Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden.
Brandenburg
Der Bildungsscheck wird an alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Brandenburg ausgegeben. Eine Antragsstellung ist sogar 2 mal pro Kalenderjahr möglich. Bezuschusst werden Weiterbildungsmaßnahmen ab € 1.000,– Kursgebühr mit 70 % der Kurs- und Prüfungsgebühr. Unternehmen mit Betriebsstätte in Brandenburg erhalten je nach Unternehmensgröße einen Zuschuss von 50 – 70 % (max. 3000€ / Mitarbeiter).
Berlin
Unsere Lehrgänge Brandschutzbeauftragter und SiGeKo sind für den Bildungsurlaub nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) zugelassen. Hierbei handelt es sich um vom Arbeitgeber bezahlten Sonderurlaub zur Wahrnehmung anerkannter beruflicher Fortbildungsangebote. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden.
Hessen
Unsere Lehrgänge sind für den Bildungsurlaub nach § 11 (4) des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BildUrlG) zugelassen. Hierbei handelt es sich um vom Arbeitgeber bezahlten Sonderurlaub zur Wahrnehmung anerkannter beruflicher Fortbildungsangebote. Der Anspruch besteht nur für Blockveranstaltungen, nicht für unsere berufsbegleitenden Angebote. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden.
Niedersachsen
Das Programm Weiterbildung in Niedersachsen fördert Beschäftigte und Betriebsinhaber mit weniger als 50 Beschäftigten (Grenze nur für Inhaber). Bezuschusst werden Weiterbildungen mit bis zu 50 % auf Lehrgangs-, Prüfungsgebühren und Ausgaben für Freistellungen. Es werden bei 10 % Eigenanteil mind. € 1.000,– ausgezahlt.
Unsere Lehrgänge Brandschutzbeauftragter und SiGeKo sind für den Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz zugelassen. Hierbei handelt es sich um vom Arbeitgeber bezahlten Sonderurlaub zur Wahrnehmung anerkannter beruflicher Fortbildungsangebote. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens vier Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden.
Nordrhein-Westfalen
Der Bildungsscheck wird für Angestellte aus Unternehmen bis 249 Mitarbeitern und für Berufsrückkehrer ausgegegeben. Bezuschusst werden Weiterbildungen ab € 500,– mit 50 % der Gebühren, jedoch beträgt der Zuschuss max. € 500,–.
Der Betriebliche Bildungsscheck wird an kleine und mittlere Unternehmen mit max. 249 Beschäftigten ausgegeben. Das jeweilige Arbeitnehmerbrutto darf € 39.000,– p.a. nicht übersteigen. Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren kann das Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks mit je. Max. € 500,– Zuschuss erhalten.
Unsere Lehrgänge sind für den Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) des Landes NRW zugelassen. Hierbei handelt es sich um vom Arbeitgeber bezahlten Sonderurlaub zur Wahrnehmung anerkannter beruflicher Fortbildungsangebote. Der Anspruch besteht nur für Blockveranstaltungen, nicht für unsere berufsbegleitenden Angebote. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Rheinland-Pfalz
Der QualiScheck wird für abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz ausgegeben. Bezuschusst werden Weiterbildungsmaßnahmen ab € 100,– mit 50 % der Kurs- und Prüfungsgebühr, jedoch beträgt der Zuschuss max. € 500,–.
Unsere Lehrgänge sind für die Bildungsfreistellung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) des Landes Rheinland-Pfalz über zugelassen. Hierbei handelt es sich um vom Arbeitgeber bezahlten Sonderurlaub zur Wahrnehmung anerkannter beruflicher Fortbildungsangebote. Der Anspruch besteht für unsere Veranstaltungen mit mind. 3 Unterrichtstagen, auch für unsere berufsbegleitenden Angebote. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Sachsen
Privatpersonen mit Wohnort im Freistaat Sachsen können von der Sächsischen Aufbaubank 50 – 80 % der Gebühren für Weiterbildungsmaßnahmen bezuschusst bekommen. Die Bedingungen für Beschäftigte und Berufsrückkehrer variieren und sind auf der Website der Sächsischen Aufbaubank zu finden.
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und Selbstständige können für Ihre Mitarbeiter (auch Praktikanten, Azubis, Werksstudenten, Berufsrückkehrer) den Betrieblichen Weiterbildungsscheck nutzen. Der Arbeits-/Ausbildungs-/ oder Wohnort des Teilnehmers muss in Sachsen liegen. Die Förderhöhe beträgt i.d.R. 50% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, für die Förderung von geringqualifizierten und Personen ü50 sind bis zu 70% möglich.
Sachsen-Anhalt
Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro und Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder III können das Förderprogramm Weiterbildung Direkt für berufsbezogenen Weiterbildung mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro nutzen. Förderberechtigte erhalten einen Zuschuss von 60 % – 90 % auf die Gesamtkosten.
Schleswig-Holstein
Der Weiterbildungsbonus wird an alle Beschäftigten, Freiberufler, Inhaber von Kleinstbetrieben und Auszubildende in Schleswig-Holstein ausgegeben. Bezuschusst werden Weiterbildungsmaßnahmen mit 50 % der Kurs- und Prüfungsgebühr, jedoch beträgt der Zuschuss max. € 2.000,–. Die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.
Thüringen
Der Weiterbildungsscheck wird an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus in Thüringen ansässigen Unternehmen ausgegeben. Bezuschusst werden Weiterbildungsmaßnahmen mit max. € 500,–.