Produktsicherheit durch den CE-Koordinator:
Verantwortung lässt sich nicht durch Prüfzeichen delegieren
Hattingen, 01.08.2014
Mit der CE-Kennzeichnung und dem zugehörigen Konformitätsverfahren erklären Hersteller und Importeure, dass ihre Produkte den geltenden EG/EU Richtlinien entsprechen. Diesen ist oft nicht klar, dass die Produkthaftung durch die Erstellung der Konformitätserklärung bei ihnen verbleibt. Der Ingenieur, Konstrukteur, Kaufmann, Importeur, Geschäftsführer und alle weiteren juristisch verantwortlichen Personen können für eine fehlerhafte CE-Konformität haftbar gemacht werden. Dies könnte sogar durch eine Anzeige ihrer Wettbewerber bei der Marktaufsicht in die Wege geleitet werden.
Warum haben dann Produkte, insbesondere Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum immer noch unvollständige bis falsche CE-Konformitätserklärungen? Häufige Gründe sind falsche Risikobeurteilungen und fehlerhafte Betriebsanleitungen.
Das Inverkehrbringen von Produkten wie Maschinen, technischen Anlagen, aber auch von Spielzeugen und elektronischen Geräten wie Smartphones oder PCs ist seit dem 08.11.2011 im ProdSG geregelt, wird aber immer noch weitestgehend falsch ausgelegt oder sogar komplett ignoriert. Nach dem ProdSG müssen „Produkte, die in den nationalen Markt bzw. den europäischen Märkten eingeführt oder eingebracht werden sollen, bestimmten, definierten Richtlinien genügen.“ Dies gilt auch für Gebraucht- oder Importgüter, Produkte mit wesentlicher Veränderung und sogar Produkte, die „nur“ für den Eigengebrauch bestimmt sind.
Das von Praktikern und Hochschul-Dozenten entwickelte ISA-Praxis-Seminar „CE-Koordinator“ versetzt Importeure und Hersteller in die Lage, eine CE-Konformitätserklärung nach EG/EU Richtlinien eigenverantwortlich, rechtssicher und wirtschaftlich zu erstellen. Zur Lösung individueller Problemstellungen kann das eigene Produkt, Projekt oder eine Produktidee einfach mitgebracht werden. Die konkrete CE-Konformitätserklärung wird mit den praxiserfahrenen Fachleuten bereits während des Seminars vorbereitet. Der Lehrgang ist berufsbegleitend aufgebaut und findet daher an 4 Wochenenden freitags von 13 – 18 Uhr und samstags von 8 – 16 Uhr statt.
Neu im Programm: Recht für Ingenieure und Hersteller
Eine Besonderheit des Lehrgangs ist die umfangreiche, auf Praktiker zugeschnittene Vermittlung der juristischen Aspekte. Ein ganzer Block widmet sich der Gesetzes- und Normensystematik, den Haftungsaspekten, dem Prozessrecht und der Aufbereitung entlastender Nachweise. Hierfür konnte die ISA Frau Dr. jur. Margitta Boin gewinnen.
Dr. Boin ist erfahrene Juristin für unternehmensrelevante Rechtsthemen wie Produkthaftung und Schadensersatzregresse. Seit 2007 ist sie Dozentin für die Module „Recht“ und „Recht für Ingenieure“ in den Studiengängen „Maschinenbau“, „Design- und Projektmanagement“ und „Technische Redaktion und Projektmanagement“ an der Fachhochschule Südwestfalen.
Weitere Informationen unter www.isaev.de/cek
Bild: Dr. jur. Margitta Boin
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Kontakt für weitere Informationen:
International Security Academy e.V.
Katrin Humpert
– Marketing –
Tel. +49 2324 3927923 • Fax +49 2324 202549
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