Weiterbildungen für Brandschutzbeauftragte

- 2. Halbjahr 2024 -

 

 ANMELDEBOGEN

 

05.09.2024, 17:00 - 18:30 Uhr

„Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601“

Dozent: Sebastian Gelfert

An die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 werden besondere Anforderungen gestellt. Sie müssen in öffentlichen Gebäuden gut sichtbar aufgehängt sein und dienen der schnellen Evakuierung im Brandfall. Ebenso sind Betreiber gesetzlich zur Sicherheitskennzeichnung von Gebäuden verpflichtet.

In diesem Webinar werden alle relevanten Inhalte aus der DIN ISO 23601 erläutert sowie praktische Hinweise zur Gestaltung gegeben. Das Webinar bietet ebenfalls die Möglichkeit für die Beantwortung etwaiger Fragestellungen.

 

10.09.2024, 09:00 - 12:15 Uhr

„Leitungsanlagenrichtlinie“

Dozent: Christian Benz

Folgende Schutzziele des baulichen Brandschutzes werden in dem Webinar behandelt:

+ Grundlagen und Vorgaben aus dem Baurecht (MBO)

+ Technische Baubestimmung Leitungsanlagenrichtlinie

+ Leitungsanlagen in notwendigen Flucht- und Rettungswegen

+ Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile

(Abschottungen)

 

17.09.2024, 17:00 - 18:30 Uhr

„Prüffristen bei Brandschutzeinrichtungen“

Dozent: Dipl.Ing. Axel Günther

Der Vortrag richtet sich an Brandschutzbeauftragte. Es werden die grundlegenden Prüffristen für Gebäude und deren Ausstattung betrachtet.

 

24.09.2024, 10:00 - 14:00 Uhr

„Veranstaltungssicherheit“

Dozent: Prof. Marcel Kuhlmey und Weitere

Spezielle Weiterbildung für Sicherheitsfachkräfte, Veranstalter, Sicherheitsmanager, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte und Interessierte.

Seit den Ereignissen im Zusammenhang mit der Love-Parade in Duisburg im Jahr 2010 sind die Aspekte Safety & Security zunehmend bei der Veranstaltungsplanung und -durchführung genauer betrachtet worden. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt seitdem seitens der Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden allerdings in erster Linie auf Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherinnen und Besuchern. Dies entspricht auch den Regelungsinhalten vieler Leitfäden in den einzelnen Bundesländern. Allerdings haben viele Beispiele in der Vergangenheit auch gezeigt, dass die Gefährlichkeit einer Veranstaltung nicht zwingend mit deren Teilnehmerzahlen korrelieren. Diese Annahme greift der Workshop auf und stellt die Anforderungen und Herausforderungen dar, die auch an kleine und mittlere Veranstaltungen gestellt werden. Experten berichten über ihre aktuellen Erfahrungen.

 

26.09.2024, 17:00 - 18:30 Uhr

„Baulicher Brandschutz - Auffrischung und Aktuelles“

Dozent: Dipl.-Ing. Michael Jörn

Was gehört zum baulichen Brandschutz?

  • Brandverhalten von Baustoffen
  • Feuerwiderstand von Bauteilen 
  • Anforderung gem. Bauordnung
  • Häufige Fehler im baulichen Brandschutz

Und vor allem, wer er ist verantwortlich für die fachgerechte Ausführung?

 

01.10.2024, 17:00 - 18:30 Uhr

„Muster-Druckbelüftungsanlagen-Richtlinie“

Dozent: Dipl. Ing. Thomas Volle

Alles Wissenswerte zum Thema Druckbelüftungsanlagen (DBA) für die Rauchfreihaltung von Sicherheitstreppenräumen.

Sie erhalten einen Überblick über die relevanten Normen, Richtlinien, Vorschriften und Planungshilfen.

Durch eine praxisnahe Vorstellung von der Funktion und dem Wirkprinzip, lernen Sie Hintergrundinformationen von Druckbelüftungsanlagen genau kennen.

 

08.10.2024, 17:00 - 18:30 Uhr

„Betriebssicherheitsverordnung“

Dozent: Dipl.-Ing. Dr. Klaus Büdicker

Die Betriebssicherheits-Verordnung (BetrSichV) ist die wichtigste Handlungsanleitung für die Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln bei der Arbeit und dem Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Arbeits-Schutzrecht (nicht zu verwechseln mit dem Immissionsschutz-Recht).

Nach einer wesentlichen Novellierung im Jahr 2015 sind bis heute fünf weitere Änderungsanpassungen der BetrSichV erfolgt. Die Änderungen konzentrierten sich auf die Beseitigung von Doppelregelungen, Anpassungen an das Produkt-Sicherheitsgesetz und deren Rechtsverordnungen sowie Beseitigung rechtlicher und fachlicher Mängel.

In dem Webinar werden wichtige Neuerungen der BetrSichV mit Auswirkungen auf die Praxis erläutert. Das beinhaltet Fragen zum Bestandsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutz, wiederkehrenden Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen sowie neue Definitionen und Rechtsbegriffe. Insbesondere bei der Neuregelung der Prüfungen vor Inbetriebnahmen und bei wiederkehrenden Prüfungen kann es bei Missachtung von Prüffristen schnell zu sogenannten verwaltungsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten kommen.

 

24.10.2024, 17:00 - 18:30 Uhr

„Aufstellung einer Brandschutzordnung - worauf ist zu achten?“

Dozent: Dipl.Ing. Martin Haindl

Im Vortrag wird die Vorbereitung und die anschließende Erstellung einer BSO für einen mittelgroßen, komplexen Betrieb beschrieben. Es wird beschrieben, welche weiteren Dokumente neben der eigentlichen BSO nötig sind und was dafür an Klärungen in der Organisation nötig ist.

 

12.11.2024, 10:00 - 14:00 Uhr

„Bestandschutz - Was ist das und was ist besonders für Verwalter zu beachten?

Dozent: Dipl.Ing. Martin Haindl

Im Vortrag wird erklärt, auf welchen Grundlagen Bestandsschutz reklamiert werden kann und wo eventuell nicht. Dieses Thema ist für die Verwaltung (Instandhaltung) von Gebäuden von ganz besonderer Brisanz, da eine Missachtung des Themas mittel- und langfristig sehr teure Folgen haben kann.

 

19.11.2024, 15:00 - 18:15 Uhr

Brandschutzhaftungsrecht“

Dozent: RA Florian Thiele

Kein Bau ohne Mängel. Dieser Leitsatz prägt das Bau- und Architektenrecht wie kaum ein anderer. Dies gilt sowohl für die ausführenden Unternehmer, wie auch für Architekten und Fachplaner.

Wird ein Mangel an der Leistung behauptet, sieht sich der Brandschützer schnell diversen Ansprüchen seines Auftraggebers ausgesetzt. Wie bewertet wird, ob eine mangelhafte Leistung vorliegt, die Folgen, die aus mangelhafter Leistung resultieren und wie darauf reagiert werden kann, soll dieses Seminar beleuchten.

Im 1. Teil des Seminars werden die Grundlagen der Haftung des Brandschützers im Bereich Strafrecht und Zivilrecht behandelt. Schwerpunkte liegen auf der deliktischen Haftung (zivilrechtlich und strafrechtlich) und dem sogenannten „Schadensersatz neben der Leistung“.

Im 2. Teil des Seminars referiert der Dozent über das sogenannte „Gewährleistungsrecht“. Daneben wird die Problematik mehrerer am Vertrag Beteiligte behandelt. Der Dozent führt Haftungsbeispiele aus der Praxis aus und gibt einen kurzen Leitfaden zur Prävention gegen Ansprüche an die Hand.

 

26.11.2024, 17:00 - 18:30 Uhr

„Die Brandfallmatrix“

Dozent: Dipl.-Ing. Wolfgang Scharf

Heutige Zweckbauten werden immer komplexer, ebenso hält immer mehr Technik Einzug. Technik, die den Betrieb des Gebäudes erleichtert. Alle Gebäudezustände können zwischenzeitlich durch Visualisierung zentral gesteuert werden. Alles soll reibungslos funktionieren, auch der Brandschutz.

Dabei stellen sich immer wieder folgende Fragen:

Wie erhalten Betreiber von baulichen Anlagen  die Sicherheit, dass beim Thema Brandschutz an alles gedacht wurde?

Wie lässt sich sicherstellen, dass gesetzlich geforderte Brandschutzmaßnahmen und objektspezifische Schutzziele korrekt umgesetzt wurden und im Bestand auch nach Jahren erhalten bleiben?

Eine Brandfallsteuermatrix hilft dabei, die Fragen in den verschiedenen Entwicklungs- und Lebensphasen eines Gebäudes zu beantworten. Zu diesem Zweck bildet eine Brandfallsteuermatrix die Funktionalitäten und Ansteuerungen der unterschiedlichen technischen Anlagen im Brandfall ab, z. B. Lüftungs-, Aufzugs-, Rauchabzugs- und Löschanlagen sowie Fenster und Türen aber auch eine Fluchtwegsteuerung durch gezielte Informationen an die Mitarbeiter.

In diesem Seminar erhalten Sie grundlegende Hinweise zur Erstellung einer Brandfallsteuermatrix sowie deren Fortschreibungen und Rechtsgrundlagen.

 

03.12.2024, 17:00 - 18:30 Uhr

„Die Planung einer Evakuierungsübung “

Dozent: Dipl.-Ing. Wolfgang Scharf

Im Brandfall müssen Sie Ihre bauliche Anlage schnell räumen und alle Beschäftigten und Besucher müssen den Sammelplatz aufsuchen. Das wird in einer Evakuierungsübung trainiert. Doch auch bei dieser scheinbar simplen Sache gibt es einiges zu bedenken und zu planen. Zudem ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßige Evakuierungen für den Brandfall zu üben, damit im Gefahrfall sicherstellt ist, dass auch korrekt gehandelt wird. Panik und Fehlhandlungen sind gefährliche Begleiterscheinungen eines Brandes, dem jedoch durch Planung und Übung vorgebeugt werden kann. Die Fristen für die Evakuierungsübungen inklusive der Brandschutzunterweisung werden zudem in Ihrer Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

In diesem Seminar erhalten Sie grundlegende Hinweise zur Erstellung eines Evakuierungsplanes sowie deren Fortschreibungen und Rechtsgrundlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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