Allgemeine Bedingungen / Informationen für die Anmeldung

  1. Das Aus- und Weiterbildungsprogramm der ISA wird ständig überarbeitet und den neuen Entwicklungen in Technik, Organisation und Gesetzgebung angepasst. So kann es zu Abweichungen von dem in Prospekten dargestellten Stoffplan kommen.1. Das Aus- und Weiterbildungsprogramm der ISA wird ständig überarbeitet und den neuen Entwicklungen in Technik, Organisation und Gesetzgebung angepasst. So kann es zu Abweichungen von dem in Prospekten dargestellten Stoffplan kommen.
  2. Das Dozenten-Team der ISA besteht aus Hochschullehrern, Lehrbeauftragten und erfahrenen Fachleuten aus der Wirtschaft. Die Auswahl erfolgt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss, in dem die Beiratsmitglieder und die Kooperationspartner der ISA vertreten sind. Die ISA behält sich vor, ersatzweise andere, ebenso qualifizierte Dozenten einzusetzen. Die ISA übernimmt für Inhalte & Aussagen der Dozenten keine Gewährleistung.
  3. Die Lehrgänge finden an den im Lehrgangsprogramm ausgewiesenen Veranstaltungsorten statt, Änderungen sind vorbehalten. Die Teilnehmer werden über die organisatorischen Details zum Lehrgangsablauf informiert, einzelne Abweichungen im Stundenplan werden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung kommuniziert. Der Präsenzunterricht wird z.T. unterstützt durch Webinare, Selbstlernelemente und Exkursionen.
  4. Die Lehrgangsunterlagen werden in haptischer oder digitaler Form zur Verfügung gestellt.
  5. Es wird ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung eingeräumt. Mit der Anmeldebestätigung und Rechnung erhalten Sie auch die Widerrufsbelehrung. Eine Stornierung nach dieser Frist wird mit 10 % der Teilnehmergebühren, mindestens € 30,– berechnet. Anmeldungen die nicht spätestens 7 Tage vor Lehrgangsbeginn schriftlich storniert werden müssen voll bezahlt werden. Aus wirtschaftlichen Gründen muss sich die ISA vorbehalten, Lehrgänge bis 7 Tage vor Kursbeginn abzusagen oder zu verschieben. Dadurch eventuell entstandene Kosten werden von der ISA nicht getragen.
  6. Lehrgangs- und Prüfgebühren werden nicht erstattet oder gutgeschrieben, wenn Teilnehmer einen Lehrgang abbrechen oder an einer Prüfung nicht teilnehmen. Für ggf. erforderliche Nachprüfungen werden zusätzliche Gebühren erhoben.
  7. Ratenzahlung ist in Absprache mit der ISA-Geschäftsstelle gegen eine Bearbeitungsgebühr von mind. 5 % der Summe möglich. Die letzte Rate muss bis zum Ende des Lehrgangs entrichtet sein.
  8. Die ISA-Mitgliedschaft zahlt sich aus: Nur ISA-Mitglieder können Studenten- und Sonderkonditionen in Anspruch nehmen. Hierzu muss für die Dauer des Lehrgangs eine ISA-Mitgliedschaft bestehen (ausgenommen sind Studierende an Hochschulen mit ISA-Kooperationsvereinbarung).
  9. Wird eine staatliche oder andere externe Förderung nach der Anmeldung zu einem ISA-Lehrgang von der entsprechenden Stelle nicht akzeptiert, so muss der Teilnehmer die entstandenen Kosten selber tragen.
  10. Die ISA e.V. ist gemäß § 4 Nr. 21 a bb UStG von der Umsatzsteuer befreit.
  11. Die Datenverarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten durch uns oder einen von uns beauftragten Dienstleister (Administration, Dozenten, ggf. Fachverbände), ist zur ordnungsgemäßen Abwicklung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses (Durchführung von Lehrveranstaltungen und die dazu erforderliche Kommunikation von Terminen, Veranstaltungsorten etc., ggf. Anmeldung an unserer E-Learning-Plattform, Ausstellung von Zertifikaten, ggf. in Zusammenarbeit mit dem jew. Fachverband) und soweit wir zu deren Erhebung gesetzlich verpflichtet sind, z.B. zur Einhaltung von Vorhaltefristen gegenüber dem Finanzamt, erforderlich. Sie beruht auf Art. 6 Abs. 1b und c) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es der Einwilligung des Betroffenen.

 

Letzte Aktualisierung: 21.06.2016

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