Der Sicherheitsingenieur in der Pole-Position


oder


Wann übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Werkschutz?



Ausgangssituation: Gesetzlicher Rahmen

Im Bereich von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen gibt es die ältesten und auch heute noch aktuellen gesetzlichen Regelungen, die außerdem noch europaweit harmonisiert sind.

Es handlet sich hier um die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und des Arbeitsschutzgesetzes (ASIG), die EU-Rahmenrichtlinien nach Artikel 110 a und 118 a und das daraus folgende Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Kaum ein anderer Schutz- und Sicherheits (S&S) Bereich kann aus einer über einhundert Jahre alten gesetzlichen verankerten Erfahrungsgrundlage schöpfen.


Ideale Organisationsstruktur

In den Betrieben ist mit den gesetzlichen Grundlagen eine ideale Aufbauorganisation zur Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz entstanden. Durch die Anbindung als Stabsfunktion an die Geschäftsleitung bzw. Werksleitung haben Werksarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur) direkten Einfluss auf die höchste Entscheidungsebene.

Über die Sicherheitsbeauftragte und Ersthelfer, die auch nach SGB VII pro 20 Mitarbeiter vorgeschrieben sind, besteht die Einwirkungsmöglichkeit und Verpflichtung auf der operativen Ebene.

Und schließlich ist mit dem nach ASIG vorgeschriebenen Arbeitsschutzausschuss, der mind. Quartalsweise zusammen kommen muss, ein betrieblicher Abstimmungsprozess zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Arbeitgeber, Betriebsrat, Fachexperten) gewährleistet. Eine solch ausgeklügelte Organisationsstruktur kann kein anderes S&S-Ressort vorweisen. Das ist eine wesentliche Begründung für den Erfolg beim Arbeits- und Gesundheitsschutz.


Wandel im Anforderungsprofil

Die Anforderungen an das Profil eines Sicherheitsingenieurs haben sich in den letzen Jahren auch in Hinblick auf die Anpassung an einheitliche EU-Regeln gewandelt: Vom gesetzeskundigen Spezialisten zum Generalisten mit Blick für Gesamtsicherheit im Unternehmen, vom Stabsstellen-Inhaber zum Manager, vom Taktiker zum vorausschauenden Strategen, der sich insbesondere um Präventionen bemüht.

Wer dieses Profil erfüllt ist fähig, weitere Aufgaben zu übernehmen.


Zusatzaufgaben

Die Situation in den Betrieben (Kostendruck, Rationalisierung) und im Land (Straffung bei Berufsgenossenschaften, Bundes- und Landesbehörden) verbunden mit dem z. Zt. stark ausgeprägten Trend zur Deregulierung zwingen dazu, über die Neu-Verteilung und vor allem die Zusammenfassung von S&S-Aufgaben nachzudenken. Das sind in erster Linie die Beauftragten-Funktionen, die aufgrund verschiedener Gesetze für die Betriebe vorgegeben sind:



Diese Entwicklung der Aufgabenübertragung auf Sicherheitsingenieure ist schon in vielen Unternehmen vollzogen worden. Nicht selten gehören auch dazu:


Übernahme von Werkschutz und betrieblichen Katastrophenschutz-Organisation

Das Übertragen von klassischen Security-Ressorts in den Verantwortungsbereich des Sicherheitsingenieurs ist die neueste Entwicklung. Es gibt einige Unternehmen, in denen dieser Prozess erfolgreich vollzogen wurde.

Warum sollte es nicht funktionieren?

Ein Ingenieur mit Sicherheitserfahrung, Risikobewusstsein, der aufgrund seiner Ausbildung gewohnt ist, analytisch vorzugehen und Lösungen systematisch zu erarbeiten, der außerdem mit bester Gesetzesgrundlage und daraus folgend mit vorgeschriebener Organisationsstruktur ausgestattet ist, hat eine gute Ausgangsposition für die Übernahme dieser Aufgaben.



Workshop „safety goes security“

In Zusammenhang mit diesem Workshop am 12.10.2006 auf dem SECURITY-Kongress in Essen wurden verschiedene Unternehmen vorgestellt, wo dieser Konzentrationsprozess in unterschiedlichen Varianten vollzogen und erfolgreich abgeschlossen worden ist. Interessant ist es, dass es nicht nur bei Großunternehmen wie die Deutsche Bundesbahn, Bosch, MAN Turbo und TRW Automotive so läuft, sondern auch bei mittelständischen Unternehmen wie die Firmen Heinz-Seesen, DORMA-Ennepetal und sogar bei Kommunen, wie den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt Münster.

Die Zusammenfassung von safety- und security Bereich in den Betrieben ist in vollem Gange, die damit verbundenen rechtlichen, organisatorischen und technischen Probleme sind weitestgehend geklärt.


Frage der Persönlichkeit

Die personelle Frage: Wer übernimmt die Aufgaben des „S&S-Objektmanagers“, d.h. die Verantwortung für alle Schutz- und Sicherheitsressorts im Unternehmen, wird allerdings nicht immer für den Sicherheitsingenieur entschieden. Schließlich sind Führungserfahrung und Managementtalent bei der Personalentscheidung von größter Bedeutung. Allerdings kann festgehalten werden:

In der Mehrzahl haben Sicherheitsingenieure und zu einem hohen Prozentsatz auch Sicherheitsingenieurinnen das Rennen für sich entschieden.

Wie schon gesagt, sie sind ja auch in der Pole-Position,


Info über den Workshop „safety goes security“ oder die Ausbildungskonzepte zum S&S-Objektmanager können Sie unter info@isaev.de anfordern.