Fördermöglichkeiten

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht von Förderprogrammen, die Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung helfen bzw. diese ggf. komplett übernehmen. Bitte beach­ten Sie auch die je­wei­ligen Antrags­fristen! Die Angaben zu den Förderprogrammen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.

  • Zusätzlich zu unten aufgeführten Fördermöglichkeiten können Sie den Förderassistenten » des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nutzen, um die geeignete Förderung für sich zu finden.
  • Die Stiftung Warentest beschreibt im Artikel Weiterbildung finanzieren » ebenfalls Förderprogramme, aber auch Tipps für die Förderung durch den Arbeitgeber und informiert über steuerliche Vorteile.
  • Der WIK-Artikel Gezielt Förderprogramme nutzen » beinhaltet eine übersichtliche Einführung in Förderungsmöglichkeiten für Aus- und Weiterbildung (nicht nur) in der Sicherheitsbranche.

Bitte beachten Sie, dass hier nicht jede Förderung, die Sie in der Förderdatenbank und den Artikeln finden, auf unsere Lehrgänge anwendbar ist. Sollte dies in den jeweiligen Bedingungen nicht ersichtlich sein, kontaktieren Sie uns, wir prüfen dies gern für Sie.

Bundesweite Förderprogramme


Prämiengutschein / Bildungsprämie

Den Prämiengutschein des Europäischer Sozial­fonds (ESF) können wir für sämt­liche Lehr­gänge* akzep­tieren. Förderkriterien sind allein der Erwerbsstatus (mindestens 15 Stunden pro Woche) und das zu versteuernde Einkommen (nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Wie Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen richtig berechnen, wird auf www.bildungspraemie.de erklärt. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren*, höchstens 500 Euro. Der Prämien­gutschein kann bei den Beratungs­stellen des Bundes­minis­teriums für Bildung und For­schung beantragt werden. Die Liste der Beratungs­stellen finden Sie auf www.bildungspraemie.de.
*Für Lehrgänge, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Veranstaltungsgebühren 1.000 Euro nicht übersteigen.

Weiterbildungsstipendium
Das Weiter­bildungs­stipendium unter­stützt junge Menschen nach dem besonders erfolg­reichen Abschluss einer Berufs­ausbildung bei der weiteren beruf­lichen Quali­fizierung. Gemeint sind ange­stellte, selbstständige oder arbeitssuchende Fachkräfte mit gut abgeschlossener Berufsausbildung. Eine besondere Quali­fikation kann auch durch einen be­gründeten Vor­schlag Ihres Arbeit­gebers oder der Berufs­schule nach­gewiesen werden. Das Sti­pendium rich­tet sich an Per­sonen unter 25 Jah­ren. Frei­willigen­dienste und Eltern­zeiten können die Alters­grenze erhöhen. Der Zu­schuss von bis zu 90 % gilt auch für Arbeits­mittel, Fahr­ten und Über­nachtungen. Weitere Informationen »


Lokale Förder­programme

In einigen Bundes­ländern gibt es lokale Förder­programme, die sich in der Regel an Arbeit­nehmer und Unter­nehmen aus dem je­wei­ligen Bun­des­land rich­ten.

Baden-Württemberg
Unsere Lehrgänge sind für die Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) zu­gelassen. Hier­bei han­delt es sich um vom Arbeit­geber be­zahlten Sonder­urlaub zur Wahr­nehmung an­erkannter beruf­licher Fort­bildungs­angebote. Dieser Anspruch gilt auch für berufsbegleitende Maßnahmen. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens acht Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden.

Brandenburg
Der Bildungsscheck wird an alle Be­schäftig­ten mit Haupt­wohn­sitz in Bran­den­burg aus­gegeben. Eine Antrags­stel­lung ist sogar 2 mal pro Ka­lender­jahr möglich. Be­zu­schusst wer­den Weiter­bildungs­maß­nahmen ab € 1.000,– Kursgebühr mit 70 % der Kurs- und Prü­fungs­ge­bühr. Unternehmen mit Betriebsstätte in Brandenburg erhalten je nach Unternehmensgröße einen Zuschuss von 50 – 70 % (max. 3000€ / Mitarbeiter).

Berlin
Unsere Lehrgänge Brandschutzbeauftragter und SiGeKo sind für den Bildungsurlaub nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) zu­gelassen. Hier­bei han­delt es sich um vom Arbeit­geber be­zahlten Sonder­urlaub zur Wahr­nehmung an­erkannter beruf­licher Fort­bildungs­angebote. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden.

Hessen
Unsere Lehrgänge sind für den Bildungsurlaub nach § 11 (4) des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BildUrlG) zu­gelassen. Hier­bei han­delt es sich um vom Arbeit­geber be­zahlten Sonder­urlaub zur Wahr­nehmung an­erkannter beruf­licher Fort­bildungs­angebote. Der Anspruch besteht nur für Blockveranstaltungen, nicht für unsere berufsbegleitenden Angebote. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden.

Niedersachsen
Das Programm Weiterbildung in Niedersachsen fördert Be­schäftig­te und Betriebs­inhaber mit we­niger als 50 Beschäf­tig­ten (Gren­ze nur für In­haber). Be­zu­schusst werden Weiter­bil­dungen mit bis zu 50 % auf Lehr­gangs-, Prü­fungs­ge­bühren und Aus­gaben für Frei­stel­lungen. Es wer­den bei 10 % Eigen­an­teil mind. € 1.000,– aus­ge­zahlt.

Unsere Lehrgänge Brandschutzbeauftragter und SiGeKo sind für den Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz zu­gelassen. Hier­bei han­delt es sich um vom Arbeit­geber be­zahlten Sonder­urlaub zur Wahr­nehmung an­erkannter beruf­licher Fort­bildungs­angebote. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens vier Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden.

Nordrhein-Westfalen
Der Bildungsscheck wird für An­gestellte aus Unter­nehmen bis 249 Mit­arbei­tern und für Berufs­rück­kehrer aus­ge­ge­geben. Be­zu­schusst werden Weiter­bil­dungen ab € 500,– mit 50 % der Ge­bühren, je­doch be­trägt der Zu­schuss max. € 500,–.

Der Betriebliche Bildungsscheck wird an kleine und mittlere Unternehmen mit max. 249 Beschäftigten ausgegeben. Das jeweilige Arbeitnehmerbrutto darf € 39.000,– p.a. nicht übersteigen. Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren kann das Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks mit je. Max. € 500,– Zuschuss erhalten.

Unsere Lehrgänge sind für den Bildungsurlaub nach dem Arbeit­nehmer­weiter­bildungs­gesetz (AWbG) des Landes NRW zu­gelassen. Hier­bei han­delt es sich um vom Arbeit­geber be­zahlten Sonder­urlaub zur Wahr­nehmung an­erkannter beruf­licher Fort­bildungs­angebote. Der Anspruch besteht nur für Blockveranstaltungen, nicht für unsere berufsbegleitenden Angebote. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Rheinland-Pfalz
Der QualiScheck wird für ab­hängig Be­schäf­tigte mit Haupt­wohn­sitz in Rhein­land-Pfalz aus­gegeben. Be­zu­schusst wer­den Wei­ter­bil­dungs­maß­nahmen ab € 100,– mit 50 % der Kurs- und Prüfungs­gebühr, je­doch beträgt der Zu­schuss max. € 500,–.

Unsere Lehrgänge sind für die Bildungsfreistellung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) des Landes Rheinland-Pfalz über zu­gelassen. Hier­bei han­delt es sich um vom Arbeit­geber be­zahlten Sonder­urlaub zur Wahr­nehmung an­erkannter beruf­licher Fort­bildungs­angebote. Der Anspruch besteht für unsere Veranstaltungen mit mind. 3 Unterrichtstagen, auch für unsere berufsbegleitenden Angebote. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Sachsen
Privatpersonen mit Wohnort im Freistaat Sachsen können von der Sächsischen Aufbaubank 50 – 80 % der Gebühren für Weiterbildungsmaßnahmen bezuschusst bekommen. Die Bedingungen für Beschäftigte und Berufsrückkehrer variieren und sind auf der Website der Sächsischen Aufbaubank zu finden.
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und Selbstständige können für Ihre Mitarbeiter (auch Praktikanten, Azubis, Werksstudenten, Berufsrückkehrer) den Betrieblichen Weiterbildungsscheck nutzen. Der Arbeits-/Ausbildungs-/ oder Wohnort des Teilnehmers muss in Sachsen liegen. Die Förderhöhe beträgt i.d.R. 50% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, für die Förderung von geringqualifizierten und Personen ü50 sind bis zu 70% möglich.

Sachsen-Anhalt
Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro und Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder III können das Förderprogramm Weiterbildung Direkt für berufsbezogenen Weiterbildung mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro nutzen. Förderberechtigte erhalten einen Zuschuss von 60 % – 90 % auf die Gesamtkosten.

Schleswig-Holstein
Der Weiterbildungsbonus wird an alle Be­schäftig­ten, Frei­beruf­ler, In­haber von Kleinst­be­trieben und Aus­zubil­dende in Schles­wig-Hol­stein aus­gegeben. Be­zu­schusst wer­den Wei­ter­bil­dungs­maß­nahmen mit 50 % der Kurs- und Prü­fungs­gebühr, je­doch be­trägt der Zuschuss max. € 2.000,–. Die an­dere Hälf­te zahlt der Arbeit­geber.

Thüringen
Der Weiter­bildungs­scheck wird an sozial­ver­sicherungs­pflich­tig Beschäf­tigte aus in Thü­ringen an­sässigen Unter­nehmen ausgegeben. Be­zu­schusst wer­den Weiter­bil­dungs­maß­nahmen mit max. € 500,–.

 

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